Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Auftraggeber:innen und Traber Grafik. Sie sind integraler Bestandteil jedes Auftrags.
Traber Grafik verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für die Auftraggeber:innen erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Urheberrechte an allen von Traber Grafik geschaffenen Werken (materiell und immateriell) gehören Traber Grafik. Ohne Einverständnis von Traber Grafik ist niemand berechtigt, die betreffenden Werke zu verwenden, zu verkaufen und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen.
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen mit der vollständigen Begleichung des vereinbarten Honorars auf die Auftraggeber:innen über.
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Traber Grafik geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit den Auftraggeber:innen abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von Traber Grafik geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die den Auftraggeber:innen ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden.
Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln.
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von angelieferten Daten und Dokumenten liegt es in der Verantwortung der Auftraggeber:innen, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und keine Rechte Dritter verletzt werden. Für inhaltlich fehlerhafte, unvollständige oder qualitativ mangelhafte Daten übernimmt Traber Grafik keinerlei Verantwortung.
Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, die ihnen vor der Fertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck» kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt Traber Grafik keine Haftung.
Falls im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung der Auftraggeber:innen Leistungen Dritter benötigt werden, muss eine Offerte des Drittanbieters vorliegen, die durch die Auftraggeber:innen vorgängig schriftlich abgenommen werden muss.
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen und Dokumente zum vereinbarten Zeitpunkt bei Traber Grafik eintreffen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist Traber Grafik nicht an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins, für welche Traber Grafik kein Verschulden trifft (z.B. Verzögerungen bei externen Partnern wie Druckereien, Zollstellen, Versanddienstleister etc, Betriebsstörungen, Mangel an Rohmaterialien, sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen die Auftraggeber:innen nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Traber Grafik für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Traber Grafik ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung der Auftraggeber:innen von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von Traber Grafik die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.
Traber Grafik steht, wenn nichts anderes vereinbart wurde, das Recht zu, die erbrachten Leistungen als Referenzen zu verwenden und zu veröffentlichen.
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.
Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung sind vollständige, zur Berechnung geeignete Unterlagen und Daten, sowie verbindliche Inhalts- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Das Honorar von Traber Grafik richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz für die einzelnen Leistungen.
Alle Angebote sind von Traber Grafik schriftlich abzugeben. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird den Auftraggeber:innen von Traber Grafik rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen.
Die Auftraggeber:innen können mit Traber Grafik einen fixen Stundensatz vereinbaren, nach dem sämtliche Arbeiten erledigt werden. Ausser die Auftraggeber:innen wünschen dies, wird in diesem Fall keine schriftliche Offerte für einzelne Arbeiten ausgestellt. Traber Grafik rechnet die geleisteten Stunden regelmässig ab und weist die geleisteten Arbeiten aus. Die Abrechnung erfolgt mindestens monatlich, oder nach Vereinbarung mit den Auftraggeber:innen.
Traber Grafik behält sich vor, die Preise zu erhöhen oder zu ändern. Preiserhöhungen von fix abgemachten Stundensätzen werden 3 Monate im Voraus kommuniziert.
Die Auftragserteilung erfolgt über ausdrückliche schriftliche oder mündliche Zusage der Auftraggeber:innen an Traber Grafik. Schriftliche, verbindliche Offerten müssen unterzeichnet werden. Die Auftragserteilung schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Traber Grafik Anrecht auf:
a. Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
b. Verrechnung ihrer Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat Traber Grafik das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Traber Grafik.
Traber Grafik hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vorzunehmen.
Nach Beendigung des Auftrags stellt Traber Grafik eine Rechnung, welche grundsätzlich innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Traber Grafik Anspruch auf angemessene Akontozahlungen. Traber Grafik behält sich vor, abweichende Zahlungskonditionen indivduell mit den Auftraggeber:innen zu vereinbaren.
Die Haftung seitens Traber Grafik beschränkt sich auf vorsätzliches und/oder grobfahrlässiges Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
Die von Traber Grafik erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben sofort, spätestens aber innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen. Änderungen welche nach dieser Frist vorgenommen werden, sind kostenpflichtig.
Die Beziehungen zwischen den Auftraggeber:innen und Traber Grafik unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Geschäftssitz von Traber Grafik (Baden).